richtet sich speziell an Unternehmen aus den Bereichen:
- Gastronomie ( Restaurants, Gaststätten, usw.)
- Wellness ( Massagestudios, Wellness- und Kosmetik )
- Gesundheit ( Ärzte, Heilpraktiker, Therapeuten )
- Handwerk ( Bäckereien, Maler- und Lackierbetriebe, usw. )
- Dienstleistungsbetriebe ( Anwälte, Freiberufler )
Der Datenschutzbeauftragte ( DSB ) ist eine gesetzlich vorgeschriebene Position für alle tätigen Unternehmer in Deutschland. Der Datenschutzbeauftragte stellt hierbei im wesentlichem Sicher, dass alle gesetzlichen Regelungen des Bundesdatenschutzgesetztes ( BDSG ) und der Datenschutz-Grundverordnung ( DSVGO ) zu jeder Zeit eingehalten werden. Der Datenschutzbeauftragte ist grundsätzlich in seinem Amt weisungsungebunden und untersteht der jeweiligen Geschäftsleitung des Unternehmens. Er steht der Geschäftsleitung somit in beratender und funktioneller Weise zur Verfügung.
Muss ich als Unternehmer einen Datenschutzbeauftragten benennen ?
Die Benennung und entsprechende Bestellung eines Datenschutzbeauftragten ist nach der neuerlichen Rechtssprechung erst ab einer Mitarbeiterzahl von 20 erforderlich. Als Mitarbeiter zählen hierbei alle Personen, die mit Kundendaten in Berührung kommen. Hierbei ist der Angestelltenstatus ( fester Mitarbeiter, Aushilfe oder Minijobber ) vollkommen irrelevant. Diesbezüglich unterliegen alle erfassten Daten eines jeden Kunden gesetzlichen Verordnungen zur Nutzung, Aufbewahrung und vor allem der Löschung aller Daten. Eine Nichteinhaltung dieser gesetzlichen Normen wird regelmäßig mit empfindlichen Ordnungswidrigkeitsverfahren belegt, was nicht zuletzt zu hohen Bußgeldern mit bis zu 50.000 € pro Einzelfall berechnet wird. Hinzukommend die Kosten eines zu beauftragenden Rechtsanwaltes.
Wie beauftrage ich Sie als Datenschutzbeauftragter und was kostet das mich ?
Meine Beauftragung als externer Datenschutzbeauftrager ( DSB ) erfolgt einfach über die gesetzlich vorgeschriebene Bestellung. Mit dem genannten Bestellformular werde ich – im Übrigen immer erst zum 01. des Folgemonats bestellt. Da es sich um ein gesetzliches Amt handelt, werde ich Ihre Bestellung und somit Beauftragung unverzüglich der entsprechenden Behörde melden, worüber Sie eine entsprechende Mitteilung erhalten. Die Vergütung als externer Datenschutzbeauftragter ( DSB ) liegt bei monatlich 49,00 €. Die Beauftragung erfolgt mit der gesetzlichen Bestellung für einen Mindestzeitraum von 2 Jahren.